Rechtsprechung
   BVerwG, 16.04.2003 - 9 B 82.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7008
BVerwG, 16.04.2003 - 9 B 82.02 (https://dejure.org/2003,7008)
BVerwG, Entscheidung vom 16.04.2003 - 9 B 82.02 (https://dejure.org/2003,7008)
BVerwG, Entscheidung vom 16. April 2003 - 9 B 82.02 (https://dejure.org/2003,7008)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,7008) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Nachprüfung irrevisiblen Landesrechts; Zuerkennung der Behördeneigenschaft sowie Abgrenzung von wirksamen zu nichtigen Verwaltungsakten und Nichtakten bei unwirksamer Gründung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerwG, 16.04.2003 - 9 B 82.02
    Zum einen hat das Bundesverfassungsgericht die eine vergleichbare Konstellation regelnde Vorschrift des § 14 Bundesbeamtengesetz, nach der trotz Nichtigkeit der Berufung eines Amtswalters die in seiner "Zuständigkeit" erlassenen Hoheitsakte gültig bleiben, nicht nur verfassungsrechtlich nicht beanstandet, sondern als Vorbild für die Entwicklung des allgemeinen Grundsatzes genommen, wonach die Unwirksamkeit der Bestellung von Organen bis zur Rechtskraft der Entscheidung hierüber deren Maßnahmen und Beschlüsse in ihrem Rechtsbestand und ihrer Verbindlichkeit nicht in Frage stellt (BVerfGE 1, 14 ; 34, 81 ; vgl. auch Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17. Dezember 1998 BVerwG 1 C 7.98 Buchholz 451.45 § 113 HwO Nr. 4).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 16.04.2003 - 9 B 82.02
    Ein Verfahrensmangel ist deswegen nur anzunehmen, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das tatsächliche Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen worden ist (BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ; 79, 51 ; 96, 205 ).
  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus BVerwG, 16.04.2003 - 9 B 82.02
    Ein Verfahrensmangel ist deswegen nur anzunehmen, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das tatsächliche Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen worden ist (BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ; 79, 51 ; 96, 205 ).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 16.04.2003 - 9 B 82.02
    Die hiergegen gerichteten Angriffe der Beschwerde betreffen die dem sachlichen Recht zuzurechnende Sachverhalts- und Beweiswürdigung und können einen Verfahrensmangel nicht begründen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 2. November 1995 BVerwG 9 B 710.94 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.07.1990 - 7 B 104.90

    Begründung der Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus BVerwG, 16.04.2003 - 9 B 82.02
    16 Soweit sich diese Rügen auf entsprechende angebliche Verfahrensmängel im erstinstanzlichen Verfahren beziehen, kann ihnen im Rahmen von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nur Bedeutung zukommen, wenn diese Mängel in der Berufungsinstanz fortgewirkt haben (vgl. etwa Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 30. Juli 1990 BVerwG 7 B 104.90 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 289).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 16.04.2003 - 9 B 82.02
    Ein Verfahrensmangel ist deswegen nur anzunehmen, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das tatsächliche Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen worden ist (BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ; 79, 51 ; 96, 205 ).
  • BVerwG, 14.02.1977 - 7 B 161.75

    Gebühren - Beiträge - Bindung an Landesgesetzgebung

    Auszug aus BVerwG, 16.04.2003 - 9 B 82.02
    Er kann sich weder aus einem von anderen Bundesländern abweichenden sächsischen Beitragsbegriff noch aus dessen mangelnder "Konformität" mit dem "bundesrechtlichen Maßstab des Beitragsbegriffes" ergeben, weil ein solcher Maßstab nicht besteht (vgl. bereits Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 14. Februar 1977 BVerwG 7 B 161.75 Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 9).
  • BVerwG, 14.08.1962 - V B 83.61

    Geltendmachung einer Ermessensüberschreitung bei nicht aufgrund sachlich

    Auszug aus BVerwG, 16.04.2003 - 9 B 82.02
    Ebenso wenig ist dargelegt oder erkennbar, dass das Oberverwaltungsgericht, selbst wenn es die Doppelvertretung beanstandet hätte, hierdurch zu einem dem Kläger sachlich günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (vgl. zu diesem Erfordernis bereits Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 14. August 1962 BVerwG 5 B 83.61 BVerwGE 14, 342 ; stRspr) und mithin die Entscheidung auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel "beruht" (vgl. § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerwG, 16.04.2003 - 9 B 82.02
    Ein Verfahrensmangel ist deswegen nur anzunehmen, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das tatsächliche Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen worden ist (BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ; 79, 51 ; 96, 205 ).
  • BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71

    Wahlgleichheit

    Auszug aus BVerwG, 16.04.2003 - 9 B 82.02
    Zum einen hat das Bundesverfassungsgericht die eine vergleichbare Konstellation regelnde Vorschrift des § 14 Bundesbeamtengesetz, nach der trotz Nichtigkeit der Berufung eines Amtswalters die in seiner "Zuständigkeit" erlassenen Hoheitsakte gültig bleiben, nicht nur verfassungsrechtlich nicht beanstandet, sondern als Vorbild für die Entwicklung des allgemeinen Grundsatzes genommen, wonach die Unwirksamkeit der Bestellung von Organen bis zur Rechtskraft der Entscheidung hierüber deren Maßnahmen und Beschlüsse in ihrem Rechtsbestand und ihrer Verbindlichkeit nicht in Frage stellt (BVerfGE 1, 14 ; 34, 81 ; vgl. auch Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17. Dezember 1998 BVerwG 1 C 7.98 Buchholz 451.45 § 113 HwO Nr. 4).
  • BVerwG, 03.03.1997 - 8 B 130.96

    Kommunalrecht - Verfassungsmäßigkeit der Kreisumlage

  • BVerwG, 14.02.2001 - 11 C 9.00

    Fälligkeit eines Erschließungsbeitrags; Zahlungsverjährung;

  • BVerwG, 17.12.1998 - 1 C 7.98

    Handwerksbetriebe müssen Kosten der überbetrieblichen Ausbildung tragen

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

  • BVerwG, 21.03.1989 - 2 B 27.89

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Umfang der Hinweispflicht

  • BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04

    Abgaben; Gebühren; Beiträge; Steuern; Typenzwang; Bestimmtheitsgebot;

    Auch der Beitragsbegriff ist aber bundesrechtlich nicht vorgegeben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 1977 - BVerwG 7 B 161.75 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 9; Beschluss vom 16. April 2003 - BVerwG 9 B 82.02 - juris Rn. 11).
  • OVG Thüringen, 25.02.2004 - 4 KO 703/01

    Benutzungsgebührenrecht; Kostenerstattungsanspruch eines fehlerhaften

    Denn der von dem Beklagten ohne Hoheitsgewalt erlassene Gebührenbescheid war zwar mangels Verwaltungsaktbefugnis des Beklagten rechtswidrig, aber nicht nichtig (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 05.11.2002 - 4 ZKO 834/01 - ThürVGRspr. 2003, 201 = ThürVBl. 2003, 38; ebenso: BVerwG, Beschluss vom 16.04.2003 - 9 B 82.02 - LKV 2004, 27).
  • OVG Sachsen, 20.09.2018 - 5 A 492/16

    Internet-Domain; Ansprüche aus Domainvertrag; Pfändung, Verwertung,

    Vielmehr beruht ihre dortige Anwendung allein auf dem Gesetzesbefehl des Landesgesetzgebers ebenso, wie wenn das Land mit jenen Vorschriften wörtlich übereinstimmende Gesetzesbestimmungen erlassen hätte (vgl. zu § 3 Abs. 1 SächsKAG: BVerwG, Beschl. v. 16. April 2003 - 9 B 82.02 -, juris Rn. 7 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht